Für Aufträge an die iSC International GmbH gelten ausschließlich die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen. Die Angebote im Unternehmensbereich der Internetseiten des internationalStudentsClub richten sich ausschließlich an Unternehmen / Gewerbetreibende.
Es gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen:
Alle auf dieser Webseite angegebenen Preise sind Netto-Preise.
Die Rechnung ist innerhalb der aus der Rechnung ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Der Auftraggeber akzeptiert den Versand und die Annahme der Rechnung per eMail.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz sowie Mahnkosten in Höhe von EUR 25,- berechnet. Die iSC International GmbH kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Aufträge Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die iSC International GmbH berechtigt, vor Beginn einer neuen Geschäftsverbindung und auch während der Laufzeit eines Auftrages die Erfüllung weiterer Aufträge ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
Bei Aufträgen aus dem Ausland erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung unter der Voraussetzung, dass die Steuerbefreiung besteht und anerkannt wird. Die iSC International GmbH behält sich die Nachberechnung der Mehrwertsteuer in der gesetzlich geschuldeten Höhe für den Fall vor, dass die Finanzverwaltung die Steuerpflicht der Leistungen der iSC International GmbH bejaht. Der Kunde kann die Ausstellung der Rechnung in seiner landesüblichen Währung beantragen. Es gilt der Umrechnungskurs des EURO.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Veröffentlichung erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Aufträge zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel aller Art. Er stellt die iSC International GmbH im Rahmen des Auftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen oder aufgrund presserechtlicher Vorschriften entstehen können. Bei Veröffentlichung von Gegendarstellungen wird ein pauschaler Kostensatz in Höhe von EUR 150,- berechnet. Ferner wird die iSC International GmbH von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die iSC International GmbH nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
Der Auftraggeber überträgt der iSC International GmbH sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.
Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen wird die iSC International GmbH von ihrer Verpflichtung zur Leistung frei, wenn das eingetretene Ereignis die Ausführung des Auftrags unmöglich macht. Dem Auftraggeber stehen in diesem Fall keine Schadenersatzansprüche mit Ausnahme der Rückforderung einer Vorauszahlung für die Ausführung des Auftrags gegen die iSC International GmbH zu. Die iSC International GmbH wird den Auftraggeber unaufgefordert von dem Eintritt des Ereignisses benachrichtigen.
Entspricht die Veröffentlichung des Auftrages nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder einen einwandfreien Ersatzauftrag des jeweiligen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Auftrages beeinträchtigt wurde. Die iSC International GmbH hat das Recht, einen Ersatzauftrag zu verweigern, wenn dieser einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder dieser für die iSC International GmbH nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Lässt die iSC International GmbH eine ihm für den Ersatzauftrag gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist der Ersatzauftrag erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln in der Auftragserfüllung ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Die iSC International GmbH haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte der iSC International GmbH verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die iSC International GmbH nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die iSC International GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung geltend gemacht werden. Alle gegen die iSC International GmbH gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren nach zwei Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
Jeder Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung bzw. Rechnungslegung durch die iSC International GmbH rechtsverbindlich. Bucht der Auftraggeber die Unternehmens-Flatrate, so wird das Online-Profil mit dem Absenden der Buchung online gestellt. Zahlt der Auftraggeber die Jahresgebühren nicht innerhalb von 30 Tagen, wird das Profil deaktiviert und erst wieder frei geschaltet, wenn der Auftraggeber die Rechnung beglichen hat. Eine Kürzung oder Minderung des Rechnungsbetrages im Falle der Deaktivierung bei Zahlungsverzug ist in einem solchen Fall nicht möglich.
Aufträge, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von der iSC International GmbH mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
Die iSC International GmbH behält sich ohne Anerkennung einer Prüfungspflicht vor, Aufträge abzulehnen, insbesondere wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die iSC International GmbH u.a. wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder diese Aufträge Werbung Dritter oder für Dritte enthalten.
Soweit die iSC International GmbH von seinem Ablehnungsrecht bezüglich von Werbemitteln, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), keinen Gebrauch macht, bedürfen diese in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung der iSC International GmbH. Diese berechtigt die iSC International GmbH zur Erhebung eines Verbundaufschlages in Höhe von 50% des Auftragswertes. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Kosten der iSC International GmbH für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die für die belegte Druckschrift nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen im Rahmen der durch die Druckunterlagen und der von der Druckerei eingesetzten Technik gegebenen Möglichkeiten. Die Übersendung von mehr als 2 Farbvorlagen, die nicht termingerechte Lieferung der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkungen auf Platzierung und Druckqualität verursachen und schließen spätere Reklamationen aus. Die iSC International GmbH muss sich die Berechnung entstandener Mehrkosten vorbehalten.
Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Veröffentlichung der Anzeige.
Die iSC International GmbH liefert auf Wunsch bei Druckerzeugnissen einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung der iSC International GmbH über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
Anzeigenaufträge durch eine Agentur werden in deren Namen und auf deren Rechnung angenommen. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste der iSC International GmbH zu halten. Die iSC International GmbH gewährt AE von 15%.
Der iSC International GmbH steht das Recht zu, die Höhe der Unternehmens-Flatrate sowie die Preise für die Banner-Schaltung nach einer Laufzeit des Vertrages von jeweils zwei Jahren um 5% zu erhöhen. Diese Preiserhöhung muss der iSC dem Auftraggeber spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitteilen. Bei Ausländischen Kunden gilt der Wechselkurs zum Zeitpunkt de Rechnungserstellung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der iSC International GmbH, soweit es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann handelt oder er keinen inländischen Gerichtsstand hat.
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Generation Y - They've arrived at work with a new attitude
They're young, smart, brash. They may wear flip-flops to the office or listen to iPods at their desk. They want to work, but they don't want work to be their life. This is Generation Y, a force of as many as 70 million, and the first wave is just now embarking on their careers — taking their place in an increasingly multigenerational workplace.
(Video by Carolyn Arbuckle, Canada)
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HR-Podcast September 2009
In diesem Monat mit folgenden Themen:
Arbeitgeber-Attraktivität: Imagebildung - gestern und heute
Arbeitskosten international - Deutschland bleibt teuer
Gehaltskürzung per Dekret? - Vorsicht vor den Langzeitfolgen